Leichte Sprache
Hier wird die Internet-Seite jubuez.de in Leichter Sprache * erklärt.
*Text befindet sich in der Prüfphase
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Die Stadt Koblenz ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) Rheinland-Pfalz und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung folgt den Vorgaben des §1 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP).
Methodik
Die Erklärung wurde erstellt auf Grundlage einer Selbstbewertung im AXE-ACCESSIBILITY-Prüfverfahrens. Sie folgt damit Art.3 Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 05.05.2022 erstellt.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Seite jubuez.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die im Geltungsbereich genannten Webseiten sind teilweise mit den Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) vereinbar. Die erreichte Bewertung nach WCAG ist: nicht konform.
Nicht vollständig übereinstimmende Teile des Inhalts sind im Folgenden angeführt.
Feedback und Kontakt
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit von jubuez.de. Wenn Sie Fragen oder Hinweise zu diesem Thema haben oder Informationen benötigen, die noch nicht in barrierefreier Form vorliegen, wenden Sie sich bitte an
Stadtverwaltung Koblenz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
0261 129-1320
internet@stadt.koblenz.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb einer Frist von in der Regel vier Wochen zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Anfrage keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz oder an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) wenden. Die Durchsetzungsstelle des Landes oder die Schlichtungsstelle des Bundes wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen.